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Wie Krankenkassen eine gewährte Haushaltshilfe regeln

Als erstes sollte man das Wort Haushaltshilfe erläutern, um klar zu stellen, welche Aufgaben diese Person übernimmt. Eine Haushaltshilfe betreut...

A ls erstes sollte man das Wort Haushaltshilfe erläutern, um klar zu stellen, welche Aufgaben diese Person übernimmt. Eine Haushaltshilfe betreut Kinder, kocht Essen, geht für die Familie einkaufen, wenn es im Haushalt keine Person gibt, die diese Aufgaben durch einen Krankenhausaufenthalt oder einer Reha- Maßnahme, nicht erledigen kann. Wenn Sie also Mitglied einer deutschen Krankenkasse sind, können Sie eine Haushaltshilfe beantragen. Wie im Voraus angedeutet, regelt jede Krankenkasse die Gewährleistung einer Haushaltshilfe unterschiedlich: zum Beispiel die Barmer, die DAK stellen für drei Monate eine Haushaltshilfe zu Verfügung, die KKH Allianz nur 10 Tage und die Techniker hat keine Zeitbegrenzung. Ist eine OP im Programm, dann sollten Sie sofort einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse für eine Haushaltshilfe stellen, denn es nimmt immer einen gewissen Zeitraum in Anspruch, bis alle Kontrollen durchgeführt werden und der Antrag gestattet wird. Sie sollten wissen, dass die Krankenkasse die Kosten für den Stundenlohn einer Haushaltshilfe nur dann übernimmt, wenn diese von der Krankenkasse selbst gestellt wurde, außerdem muss ein Mitglied Zuzahlungen leisten: nämlich zehn Prozent aller Kosten (min. fünf bis max. zehn Euro pro Tag). Bei der Auswahl einer Krankenkasse sollten Sie diese Informationen immer in Anspruch nehmen. [Foto: blog.bernerzeitung.ch]