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ine Haushaltshilfe, die nur wenige Stunden in der Woche die Wäsche bügelt oder die Wohnung beziehungsweise das Haus putzt, kann Ihr Leben wirklich verändern. Was beim Einstellen einer Haushaltshilfe auf Sie zu kommt ist ganz einfach: Sie müssen nur 13,7 Prozent dem dazurechnen, was Sie Ihrer Haushaltshilfe zahlen.
Regeln für Minijobber
Als Arbeitgeber eines Minijobber, können Sie höchstens Ihrem Arbeitnehmer einen Lohn von 450 Euro zahlen. Ihre Haushaltshilfe verdient auf diese Weise genau das was Sie zahlen, denn in diesem Fall gibt es keine Abgaben. Brutto entspricht Netto. Die Addition, die Sie als Arbeitgeber leisten, teilen sich in fünf Prozent Kranken- und Rentenversicherung, dann in 0,1 Prozent Lohnfortzahlungen im Falle einer Krankheit, in zwei Prozent Steuern und schlussendlich in 1,6 Prozent für die gesetzliche Unfallversicherung auf.
Was die Krankenversicherung angeht, hat die Haushaltshilfe, die als Mini-Jobber eingestellt wird, keinen Anspruch.
Bescheinigungen für das Finanzamt
Entscheiden Sie sich eine Haushaltshilfe mit dieser Formel einzustellen, erfolgt die Anmeldung bei der Minijob Zentrale in Essen. Sie müssen gemeinsam mit der Haushaltshilfe ein Formular ausfüllen und abschicken. Am Ende jedes Jahr bekommen Sie dann eine Bescheinigung für das Finanzamt, denn Sie können die Ausgaben für die Haushaltshilfe steuerlich absetzen.
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