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er Dieselskandal hat Dieselbesitzer zu Verlierern gemacht. Einerseits haben die gekauften Autos sehr viel von ihrem Wert eingebüßt und andererseits drohen Fahrverbote. Die Hersteller weigern sich aber, die Fahrzeuge wieder zurückzunehmen. Viele Autobesitzer fühlen sich durch den Betrug mit den gefälschten Werten über den Tisch gezogen - die Dieselwut geht um. Es gibt aber rechtliche Schritte, die Sie einleiten können, falls Sie persönlich vom Dieselskandal betroffen sind. Wichtig ist nur, dass Sie die Sachlage individuell von einem Spezialisten oder Rechtsberater überprüfen lassen.
Schadensersatzansprüche
Den Anspruch auf eine Schadensersatzleistung können sowohl Zwischenhändler als auch private Kunden an die Autohersteller geltend machen. Wenn bei Ihnen durch den hohen Wertverlust eines oder gar mehrerer Fahrzeuge Schaden entstanden ist, können Sie klagen oder sich einer Sammelklage anschließen. Der Anspruch richtet sich sowohl gegen den Hersteller als auch gegen leitende Mitarbeiter des Autokonzerns. Gegen VW gibt es schon mehrere, erfolgreich eingebrachte Klagen.
Gewährleistungsansprüche
Weist eine Ware nach dem Kauf Mängel auf, kann diese innerhalb einer bestimmten Frist bemängelt und Ersatz verlangt werden. Aufgrund der Abgas-Manipulationen sind die Autos nicht ohne Mängel oder werden gar mit einem Fahrverbot belegt. Auch die angebotenen Software-Updates können sie nicht zu 100 Prozent ausgleichen, da sie weitere Mängel hervorrufen. Können Mängel an einer Ware nicht nachgebessert oder behoben werden, hat der Käufer laut Gesetz das Recht den Kaufvertrag aufzulösen und das Geld zurückzuverlangen. Die Frist der Gewährleistung ist aber nicht sehr lange. Se beträgt ein Jahr für Gebrauchtwagen und zwei Jahre für Neuwagen.
Joker in der Dieselwut: Kreditwiderruf
Es gibt noch einen weiteren Weg, wie Sie Ihr Auto nach dem Dieselskandal wieder loswerden. Die meisten Kredite für die Autoanschaffung weisen formale Fehler auf. Vor allem bei speziellen Autobanken, die gerne direkt beim Autohändlern für die Finanzierung ins Boot geholt werden, ist das häufig der Fall. Das bedeutet, dass die normale Widerrufsfrist nicht gilt und der Kredit noch Jahre nach Kaufabschluss widerrufbar ist. Als Käufer erhalten Sie sämtliche Zahlungen (Anzahlung etc. ) retour und die restliche Kreditschuld wird gestrichen. Im Gegenzug können Sie ihr Unglücksauto zurückgeben. Nur die Bank darf die Zinsen behalten.