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Bekämpfen Sie die Schwarzarbeit: Sie haben eine private Haushaltshilfe, melden Sie diese sofort beim Finanzamt an

Sie haben eine private Haushaltshilfe eingestellt? Sie zahlen Ihrer privaten Haushaltshilfe einen Minijob-Lohn von Maximal 450 Euro? Dann sollten Sie...

S ie haben eine private Haushaltshilfe eingestellt? Sie zahlen Ihrer privaten Haushaltshilfe einen Minijob-Lohn von Maximal 450 Euro? Dann sollten Sie diese sofort bei der Minijob-Zentrale, beziehungsweise beim Finanzamt anmelden. Wenn Ihre private Haushaltshilfe solch einen Lohn von Ihnen bezahlt bekommt, müssen Sie zusätzlich nur 65 Euro im Monat für die Sozialabgaben leisten. Erhält Ihre private Haushaltshilfe einen geringeren Lohn, bis zu einem Maximum von 300 Euro erhalten Sie sogar bei der Anmeldung einen Steuerrabatt. Was Sie brauchen, um Ihre private Haushaltshilfe anmelden zu können ist ein Formular namens 'Haushaltscheck', das Sie problemlos im Internet herunterladen können. Bevor Sie dieses Formular ausfüllen, sollten Sie Ihre private Haushaltshilfe befragen, ob Sie noch wo anders einen Nebenjob tätig, oder ob Sie einen Hauptberuf hat, wenn ja können Sie sie nicht anmelden, wenn nicht, können Sie mit der Anmeldung fortfahren. Sie füllen das Formular mit Ihrer Steuernummer und mit der Sozialversicherungsnummer Ihrer privaten Haushaltshilfe aus. Dann folgen Informationen über die Rentenbeiträge, über diese Punkte sollten Sie mit Ihrer privaten Haushaltshilfe sprechen, wie Sie dies regeln wollen. Anschließend unterschreiben Sie das Formular, und schicken es nach Essen an die Minijob-Zentrale.