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Hiervor schützt die private Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die unabsichtlich von Ihnen verursacht werden. Für mutwillige Schäden kommt sie aber nicht...

E ine private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die unabsichtlich von Ihnen verursacht werden. Für mutwillige Schäden kommt sie aber nicht auf. Geschieht ein Personen-, Sach-, Vermögens- oder Mietsachschaden, prüft Ihre Versicherung zuerst, ob Sie dafür überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können. Bei Bedarf werden dadurch auch anfallende Gerichtskosten abgedeckt. Ist das der Fall, bezahlt die Versicherung direkt an den Geschädigten. Die Höhe der Deckungssumme hängt von der Vertragsvereinbarung ab. Wir schildern einige Szenarien, in denen Sie eine private Haftpflichtversicherung gut brauchen können:

Personenschäden

Das sind Schäden, die durch die Verletzung, Gesundheitsschädigung oder den Tod von Personen entstehen. Gehen Sie zum Beispiel über die Straße, ohne nach links und rechts zu schauen und verursachen dadurch einen Unfall, wobei jemand so schlimm verletzt wird, dass er an den Rollstuhl gefesselt bleibt, deckt die Versicherung nicht nur das Schmerzensgeld, sondern auch den behindertengerechten Umbau der Wohnung, die Therapiekosten oder andere Folgekosten ab. Da diese Zahlungen manchmal lebenslang gebraucht werden, kann hier eine Haftpflichtversicherung Menschen vor den finanziellen Ruin bewahren.

Sachschäden

Ein Sachschaden liegt vor, wenn das Eigentum Dritter zerstört oder beschädigt wird. Das kann eine Kleinigkeit, wie ein verschmutzter Teppich durch Rotweinflecken sein. Es kann aber auch der Fall sein, dass Ihre Kinder beim Spielen mit Zündhölzern versehentlich eine Scheune abfackeln. Dann beträgt der Schaden, für den die private Haftpflichtversicherung aufkommt, sofort ungleich mehr.

Vermögensschäden

Dieser Schaden liegt vor, wenn jemandem durch ihr Zutun ein finanzieller Schaden entsteht. Meist sind das Folgen aus Sach- oder Personenschäden. Zum Beispiel wenn Sie einen Unfall verursachen und der Geschädigte dadurch seiner beruflichen Tätigkeit als Selbständiger nicht nachkommen kann.

Mietsachschäden

Dieser Aspekt der privaten Haftpflichtversicherung ist sehr wichtig. Mietsachschäden betreffen jene Gegenstände und Möbel, die in einer gemieteten Wohnung fix verbaut sind. Das sind zum Beispiel Türen, Fenster, Wände, Böden oder Sanitäranlagen wie Waschbecken, Badewannen, Duschkabinen und Toiletten. Wenn Sie etwa mit Ihrer Waschmaschine eine Überschwemmung verursachen, die die Böden in Ihrer Mietwohnung ruiniert, kommt die Haftpflichtversicherung dafür auf.