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er anderen Personen einen Schaden zufügt, haftet mit seinem Privatvermögen dafür. Das kann schnell sehr viel Geld kosten, vor allem wenn eine Person verletzt wird und behandelt werden muss. Aber auch bei Schäden an einem Auto oder einem fremden Computer kann ein unabsichtliches Missgeschick sehr teuer werden. Sicherheit und Schutz bietet hier eine private Haftpflichtversicherung. Da sie keine Pflichtversicherung ist und extra abgeschlossen werden muss, haben wir einige Beispiele aufgeführt, die den Entschluss, wenige Euro im Monat zu investieren, erleichtern können.
Situation 1: Hund zerbeißt fremde Schuhe
Vor allem junge Hunde sind oft ungestüm und können in wenigen Minuten großen Schaden anrichten. Für Hundebesitzer ist die private Haftpflicht sinnvoll, wenn ihr Liebling fremdes Eigentum zerstört. In manchen Bundesländern Österreichs ist die Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben.
Situation 2: Büroschlüssel verloren
Einen Schlüssel nachzumachen kann ganz wenig oder mehrere tausende Euros kosten. Wird der Schlüssel zum Büro verschlampt, müssen eventuell die Schlösser ausgetauscht werden. Eine gute Haftpflichtversicherung übernimmt auch hierfür die Kosten.
Situation 3: Kaffeetasse über Computer von Kollegen gekippt
Wenn geborgte Gegenstände unabsichtlich ruiniert werden, kommt die Versicherung für den Schaden auf. Kinder und Partner sind in der Haftpflichtversicherung inkludiert. Sie zahlt daher nicht, wenn der Laptop der eigene ist, dem Partner oder den Kindern gehört.
Situation 4: Fahrrad fällt auf parkendes Auto
Nicht nur wenn der vierbeinige Freund eigenständig fremden Besitz zerstört, auch wenn der Hund beim Spazierengehen ein fremdes Fahrrad umwirft und dieses an einem parkenden Auto Kratzer hinterlässt, haftet der Besitzer dafür. In diesem Fall lohnt sich auf alle Fälle eine Hundehaftpflicht.
Situation 5: Kind zerbricht Fensterscheibe von den Nachbarn
Spielende Kinder können Unheil anrichten, ohne es böse zu meinen. Ein kleines Nachwuchstalent kann auf dem Weg zum Profifußballer so einiges an Kosten verursachen. Kinder, die am gleichen Wohnsitz gemeldet sind, sind in die private Haftpflicht eingeschlossen. Werden sie volljährig, müssen sie extra gelistet werden.