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Externe Haushaltshilfen können Sie steuerlich absetzen

Wenn Sie eine externe Haushaltshilfe beschäftigen, wissen Sie bestimmt, dass Sie steuermindernd auf Ihre Steuererklärung wirken. Nein? Dann sehen wir...

W enn Sie eine externe Haushaltshilfe beschäftigen, wissen Sie bestimmt, dass Sie steuermindernd auf Ihre Steuererklärung wirken. Nein? Dann sehen wir uns das mal genauer an: haben Sie eine externe Haushalthilfe als Mini-Jobber beschäftigt, können Sie 20% der Ausgaben (max. 510 Euro) im Jahr geltend machen. Dies ist meist die weniger komplizierte Auswahl, denn Sie müssen die externe Haushaltshilfe nur bei der Mini-Job Zentrale melden.

Steuern bei externen Haushaltshilfen

Haben Sie jedoch aus Sozialversicherungsgründen eine externe Haushaltshilfe beschäftigt, ist der Prozentanteil derselbe, es ändert sich nur die Höhe des Ausgabenbetrags, hier liegt es bei maximal 4000 Euro. Was Sie immer machen müssen, ist die externe Haushalthilfe an zu melden, Sie brauchen daher die Steueridentifikationsnummer, denn nur damit hat der Steuerberater Zugriff auf dessen Daten, und kann somit die monatliche Lohnsteuer berechnen. Da Sie schlussendlich der Arbeitsgeber der externen Haushaltshilfe sind, müssen Sie die Haushaltshilfe natürlich auch bei der Krankenkasse anmelden, denn Ihnen steht der Arbeitgeberanteil zu.

Arbeitslosen- und Rentenversicherung

Nicht zu vergessen, dass Sie auch einen Anteil der Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen müssen. Es beträgt in beiden Fällen immer 50 %. Berechnet werden diese Kosten immer nach den amtlichen Sachbezugswerten. [Foto: flickr]