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Steuererklärung - Tipps, wie Sie Steuern zurückbekommen können

Jedes Jahr im Mai ist es so weit - Sie sollten Ihre Steuererklärung abgeben. Während die einen es vorziehen für...

J edes Jahr im Mai ist es so weit - Sie sollten Ihre Steuererklärung abgeben. Während die einen es vorziehen für die Steuer einen Steuerberater zu beauftragen, nehmen viele Bürger die Angelegenheit in die eigenen Hände. Machen Sie die Steuererklärung selber - egal ob online mithilfe einer Software oder auf Papier -, sollten Sie wissen, was Sie beim Finanzamt geltend machen können. Restaurantbesuche, Haushaltshilfe, Reisekosten - wir haben einige Beispiele für Sie gesammelt, die Sie absetzen und damit Steuern zurückbekommen können. Für Werbungskosten zum Beispiel erhalten Arbeitnehmer einen Pauschalbetrag von 1000 Euro pro Jahr. Dazu gehört auch der Arbeitsweg: Jeden Kilometer, den Sie zur Arbeit zurücklegen, können Sie mit 30 Cent beim Finanzamt geltend machen. Dafür müssen Sie noch nicht mal Belege sammeln. Das Sammeln von Quittungen lohnt sich allerdings für die Anschaffung von Fachliteratur, Büromaterial und Fortbildungen. Auch Reise- und Verpflegungskosten können angerechnet werden - natürlich nur, wenn ein beruflicher Kontext besteht. Ist Ihr Arbeitsort weiter als eine Stunde von Ihrem Hauptwohnsitz entfernt, lohnt es sich einen zweiten Wohnsitz anzumelden und in der Steuererklärung anzugeben. Die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung können Sie bis zu einer Höhe von 1000 Euro monatlich als Werbungskosten absetzen. Das Finanzamt berücksichtigt sogar die Beschäftigung von Handwerkern und Haushaltshilfen: Bis zu 20 Prozent der Lohnkosten für Gärtner, Putzkräfte und Handwerker können Sie vom Fiskus zurück erhalten. Das Geld zurückzufordern lohnt sich auf jeden Fall. Nach Angaben der Senatsverwaltung erhalten zum Beispiel Berlins Steuerzahler durchschnittlich 985 Euro pro Jahr vom Staat zurück. Fakt ist, dass Sie oftmals mehr Steuern zurückbekommen können, als Sie denken.