Vintage Pattern
Exaude Deutschland Exaude Deutschland
mäßige bis starke Regenschauer
21 °C DE, Berlin
2 Min. gelesen 47 Ansichten

eVB-Nummer: wofür man sie braucht und wie man sie bekommt

Wer ein Auto anmelden oder ummelden möchte, für den ist sie auf jeden Fall unerlässlich: Die eVB-Nummer, oder auch elektronische...

W er ein Auto anmelden oder ummelden möchte, für den ist sie auf jeden Fall unerlässlich: Die eVB-Nummer, oder auch elektronische Versicherungsbestätigung genannt. Doch wozu genau dient diese Nummer und wie bekommt man sie?

Wofür man eine eVB-Nummer braucht

Früher war die eVB-Nummer unter dem Namen Doppelkarte oder Deckungskarte bekannt. Doch seit 2008 werden die Daten elektronisch übermittelt, womit die Doppelkarte also längst ausgedient hat. Die eVB-Nummer besteht in Deutschland aus einer siebenstelligen Zahlen-und Buchstabenkombination. Die Buchstaben I und O dürfen jedoch nicht verwendet werden, da dies zu Verwechslungen mit den Nummern 1 und 0 führen kann. Die eVB-Nummer ist für jeden Autofahrer ein Muss, denn sie ist Voraussetzung für die Zulassung (oder für eine Ummeldung) eines Pkws. Sie ist Teil Ihrer Kfz-Versicherung, die wichtige Angaben zu Ihrem Fahrzeug und auch über den Versicherungsnehmer enthält und an eine zentrale Datenbank der Zulassungsstelle übermittelt. Nach drei bis sechs Monaten verfällt die Gültigkeit der Nummer, denn sie dient nur dem einmaligen Gebrauch: für die An-oder Ummeldung Ihres Autos bei der jeweiligen Zulassungsstelle. Nach der Ablaufzeit muss sie erneut beantragt werden.

Wie erhält man eine eVB-Nummer?

Bei der Anmeldung eines neuen Fahrzeugs, beispielsweise nach Kauf, können Sie Ihre eVB-Nummer bei der Versicherungsgesellschaft anfordern, bei der Sie Ihre Kfz-Versicherung abschließen. Das Verfahren ist dabei mit wenig Aufwand verbunden, man muss lediglich erforderliche Daten des Versicherungsnehmers und des Fahrzeugs eingeben. Nach der Antragstellung erhält man die Nummer als Versicherungsbestätigung dann entweder online, per E-Mail oder sogar per SMS zugesandt. Nach Ausstellung der elektronischen Versicherungsbestätigung entstehen dem Versicherten keine zusätzlichen Kosten. Nur die Versicherungsprämie ist nach Zulassung des Wagens zu entrichten.