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Autoversicherungen - welche Arten es davon gibt

Der Begriff Autoversicherungen umfasst alle Versicherungerunsformen, welche in Bezugnahme auf Fahrzeuge angeboten werden. Die fünf gängigsten Arten davon sind die...

D er Begriff Autoversicherungen umfasst alle Versicherungerunsformen, welche in Bezugnahme auf Fahrzeuge angeboten werden. Die fünf gängigsten Arten davon sind die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Kaskoversicherung, der Schutzbrief, die Insassanunfallversicherung und die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird vom Gesetz für zulassungspflichtige Fahrzeuge vorgeschrieben und versichert eventuelle Schadensersatzansprüche von Seiten Dritter, die durch die Verwendung des Autos entstanden sind. In der Regel deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung Personenschäden, Sachschäden und reine Vermögensschäden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung sieht für die Berechnung der Beiträge das SFR-System vor, mit welchem sich die Versicherungsprämie in unfallfreien Jahren reduziert, und im Falle vom Schadenhäufigkeit steigt. Die Kaskoversicherung stellt eine Autoversicherung gegen Schäden am eigenen Fahrzeug dar und wird gesetzlich nicht vorgeschrieben. Man unterscheidet dabei zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung, wobei die letztere sogar Vandalismus und selbst verschuldete Unfallschäden deckt. Ein Schutzbrief ist ein Produkt aus dem Wesen der Autoversicherung und wird von Automobilclubs angeboten. Der Versicherungsnehmer kann in der Regel Leistungen, wie zum Beispiel Pannenhilfe, Abschleppen, Bergen, Weiter- und Rückfahrt in Anspruch nehmen. Die Insassenunfallversicherung ist eine weitere Kategorie der Autoversicherungen und versichert die Personen, welche beim rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Autos im Falle eines Unfalls Schäden erleiden und wird häufig als Pauschalsystem angeboten. Der letzte Bereich der Autoversicherungen ist jener der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, welche einen Versicherungsvertrag darstellt, in dessen Leistungsumfang Kosten wie Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Sachverständigerhonorare und ähnliches gedeckt werden.