O
bwohl der Käufer sich für einen Gebrauchtwagen entscheidet, sollte das Auto natürlich funktionieren. Insofern sollte ein ausführlicher Check selbstverständlich sein. Zu dem Check gehört eine Motorprobe beim Kaltstart. Auch Beleuchtung, Scheibenwischer, Fensterheber, Klimaanlage, Heizungssystem, Hupe, Schalthebel und vieles mehr sollten ausgiebig begutachtet
werden. Zur Beurteilung des Preis-Leistungsverhältnis des Gebrauchtwagens entscheidet vor allem die Relation zwischen Preis und bislang gefahrener Kilometer sowie dem Alter des gebrauchten Wagens. Zusätzlich sollte eruiert werden, ob das gebrauchte Auto bislang in Unfälle verwickelt war und ob Reparaturen bislang nötig gewesen waren. Neben dem Verkäufer weisen auf solche Vorkommnisse auch die Autopapiere hin. Deshalb sollten Dokumente wie Rechnungen, das Wartungs-Scheckheft sowie die Gutachten von ADAC, Decra und Tüv vor dem Kauf eingesehen werden. Generell sind Gebrauchtwagen von einer Privatperson noch einmal erheblich günstiger als Gebrauchtwagen vom Händler. Dafür ist das Risiko beim Gebrauchtwagen von privat höher. Beim privaten Kaufvertrag gilt der Haftungsschutz nur bei eindeutigen Falschaussagen vom Verkäufer. Autohändler sind hingegen zur Sachmängelhaftung verpflichtet und kommen für einen unverschuldeten Defekt beim Auto in den ersten 12 Monaten nach dem Kauf auf.