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Wie funktioniert eine Privatinsolvenz?

Eine Privatinsolvenz ist eine gesetzlich geschaffene Möglichkeit für eine Privatperson, sich innerhalb eines festgelegten Zeitraums von sämtlichen Schulden zu befreien...

E ine Privatinsolvenz ist eine gesetzlich geschaffene Möglichkeit für eine Privatperson, sich innerhalb eines festgelegten Zeitraums von sämtlichen Schulden zu befreien und in den Genuss des Pfändungsschutzes zu kommen. Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz sind neben der Zahlungsunfähigkeit, dass der Schuldner nicht mehr als 19 Gläubiger hat und keiner selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Die Insolvenz wird beim Amtsgericht angemeldet. Als Gegenleistung tritt der Schuldner im Rahmen einer Wohlverhaltensphase einen Teil seiner Einkünfte an den Gläubiger ab. Sein Vermögen gehört rechtlich zur „Insolvenzmasse“ und muss dafür genutzt werden, die Schulden schnellstmöglich abzubezahlen. Das schließt die Abtretung zufälliger Gewinne wie durch Erbschaften oder Lottogewinne mit ein. Die Privatinsolvenz Bekanntmachung erfolgt im Schuldnerverzeichnis und in der Schufa. Nach einer Gesetzesreform vom Juli 2014 kann der Schuldner die Insolvenzphase von sechs Jahre auf fünf oder drei Jahre verkürzen. Dafür müssen in drei Jahren 35 Prozent aller Schulden sowie die Verfahrenskosten beglichen worden sein, bei einer Verkürzung auf fünf Jahre müssen zumindest die Verfahrenskosten getragen worden sein. Nach überstandener Insolvenz ist der Schuldner von allen Auflagen befreit und kann auch wieder Kredite bei der Bank aufnehmen.