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Kündigung bei einer Kfz-Versicherungen

Als erstes sollten Sie wissen, dass der Stichtag für eine Kfz-Versicherung meist der 30. November ist. Denn in vielen Fällen...

A ls erstes sollten Sie wissen, dass der Stichtag für eine Kfz-Versicherung meist der 30. November ist. Denn in vielen Fällen endet eine Kfz-Versicherung am 31. Dezember, um die Regel einer Kündigungsfrist einzuhalten, soll immer ein Monat zuvor gekündigt werden. Also wenn Sie aus irgendeinem Grund wechseln wollen, und Ihre Kfz-Versicherung Ende Jahr endet, merken Sie sich den 30. November. Aber beachten Sie, wenn Sie eine Kfz-Versicherung wechseln wollen, weil Ihr jährlicher Betrag erhöht wurde ohne Veränderungen Ihres Versicherungsschutz, haben Sie einen Kfz-Sonderkündigungsrecht. Ja, genau, Sie haben richtig gelesen. Aber was bedeutet dies genau? Erhöht Ihre Versicherung den Beitrag ohne einer Erweiterung Ihres Schutzes, oder ändert sich Regional- oder Typklasse Ihres Autos, können Sie diese Sonderkündigung verwenden. Nur in diesen Fällen können Sie auch nach Stichtag Ihre Kfz-Versicherung kündigen und wechseln. Also wenn Ihr jährlicher Beitrag gestiegen ist, schauen Sie sich mal im Internet um, es gibt zwei seriöse Vergleichsportale, die Ihnen auf jeden Fall weiter helfen können. Denn verschiedene Versicherungsgesellschaften bringen jedes Jahr neue Kfz-Versicherungstarife auf den Markt, also kann es gut möglich sein, günstigere und passendere Tarife zu finden. [Foto: dermustermann.de]