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Kennen Sie Ihre Rechte als Fluggast?

Fliegen geht schnell, ist oft sehr günstig und für viele Reisende wichtig für Job oder Familie. Manchmal kann aber auch...

F liegen geht schnell, ist oft sehr günstig und für viele Reisende wichtig für Job oder Familie. Manchmal kann aber auch etwas schief gehen. Was tun, wenn ein Flug ausgefallen, der Flug verspätet ist oder gar das ganze Gepäck verloren geht? Das Flugrecht oder Fluggastrecht regelt die Ansprüche von Fluggästen innerhalb der EU. Wer sich damit auskennt, kann auf Kostenerstattung und Ausgleichsleistungen bestehen.

Flug ausgefallen, Flug verspätet

Flüge können wetter- oder streikbedingt ausfallen oder sich verspäten. Neben Gutscheinen und Bonusmeilen, kann ein Fluggast auch Geld dafür verlangen. Wird ein Flug zeitgerecht annulliert, und der Fluggast zwei Wochen vor Abflug informiert, kann er entweder den Preis für das Ticket zurückverlangen oder eine Transportalternative fordern. Findet die Benachrichtigung weniger als sieben Tage vor Flugbeginn statt, darf ein Alternativflug max. eine Stunde früher angesetzt sein und max. zwei Stunden später ankommen, als der ursprünglich gebuchte Flug. Ist das nicht der Fall, kann ein Fluggast zusätzlich eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro pro Fluggast verlangen. Bei Streik oder Flughafensperre gibt es laut Fluggastrecht leider keine Entschädigung.

Ihr Flugrecht wenn Gepäck verloren geht

Geht Gepäck verloren, wird es beschädigt oder kommt es verspätet an, ist der Schaden mit 1330 Euro pro Fluggast gedeckelt. Das regelt das Übereinkommen von Montreal. Der Wert errechnet sich aus dem Zeitwert der verlorenen Gegenstände. Hier sind Kaufbelege sehr wichtig. Melden Sie den Verlust sofort am „Lost and found“ Schalter des Flughafens und bei der Airline. Dort müssen sie ein Verlustprotokoll ausfüllen. Bei Gepäckverspätungen melden Sie der Airline den Schaden zusätzlich innerhalb von 21 Tagen schriftlich, bei Schäden am Gepäck binnen einer Woche. Quittungen für Noteinkäufe reichen Sie bitte innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Ihres verspätet eingetroffenen Koffers ein. Binnen 30 Tagen nach der Schadensmeldung wird idealerweise kompensiert. Kommt das Gepäck verspätet an, dürfen sich Fluggäste mit Toilettenartikeln und Ersatzkleidung auf Kosten der Airline eindecken. Die meisten Airlines erstatten angemessene Einkäufe – je nach Flugstrecke und Airline zwischen 25 bis 200 Euro.

Reiserechtsexperten helfen

Wenn Sie sich sehr genau über Ihre Rechte informieren wollen, konkrete Fragen haben, über die Sie im Internet keine Antworten finden oder von Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern mit Ihrem Anliegen abgewimmelt wurden, lohnt sich der Gang zum Reiserechtsexperten. Die Rechtsanwälte sind mit dem Gebiet des Reise- und Luftverkehrsrechts bestens vertraut und verfügen über andere Verfahren und Mittel als Privatpersonen. Wer nicht gleich zum Anwalt gehen will, kann im ersten Schritt den Verbraucherschutz kontaktieren, um dringende Fragen zu klären.