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Deutsche Stromanbieter haben die Stromkosten erhöht

Am Jahresanfang haben viele Stromanbieter die Strompreise erhöht, dies weil die EEG-Umlage um ganze drei Prozent, nämlich auf 6,35 Cent...

A m Jahresanfang haben viele Stromanbieter die Strompreise erhöht, dies weil die EEG-Umlage um ganze drei Prozent, nämlich auf 6,35 Cent per kWh gestiegen ist. Alle Stromanbieter haben die eigenen Kunden mit einem Schreiben über diese Neuheit informiert. Haben Sie auch so ein Schreiben bekommen? Wenn Sie mit diesem Brief auch eine Formulierung auf das Recht einer Sonderkündigung erhalten haben, können Sie einen Stromanbietervergleich tätigen und wenn Sie einen günstigeren Stromanbieter finden, problemlos kündigen. Wenn diese Formulierung im Schreiben ihres Stromanbieters nicht vorhanden ist, kann diese Vorgehensweise etwas schwieriger werden.

Sonderkündigungsrecht?

Normalerweise, wenn von Seiten des Stromanbieters die Bedingungen des Vertrags, auf irgendeiner Weise geändert werden, kann ein Kunde auf das Sonderkündigungsrecht zurück greifen. Aber es gibt Stromanbieter, die von den Vertragsbedingungen steigende Steuern und Abgaben ausschließen, in diesem Fall, kann man sich bei einer Preiserhöhung nicht auf das Sonderkündigungsrecht stützen.

Fristen für die Stromerhöhung

Vergessen Sie nicht, dass der Stromanbieter Ihnen mindestens sechs Wochen vorher die Preiserhöhung bekannt geben muss. Wenn Sie sich für eine Kündigung entscheiden, haben Sie 14 Tage Zeit, um ihrem Stromanbieter eine schriftliche Kündigung einzureichen.