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Rücktrittsrecht und Retourporto: Das sollte man beim Online-Schuhkauf beachten

Schuhe kaufen online ist praktisch, spart Zeit und lässt sich überall erledigen. Die Produktrecherche und  ein Preisvergleich können vor einem...

S chuhe kaufen online ist praktisch, spart Zeit und lässt sich überall erledigen. Die Produktrecherche und  ein Preisvergleich können vor einem PC zuhause leichter und bequemer erledigt werden als in einem überfüllten Geschäft am Mini-Display des Smartphones. Einen Nachteil hat das Schuhe im Internet kaufen aber schon: Man kann sie nicht probieren. Deswegen ist es sehr wichtig, das Kleingedruckte in Online-Kaufverträgen, genau zu lesen. Bei einem Schal, einem Pullover oder einem Rock  ist es nicht so wichtig, dass die Größe genau passt. Schuhe sollten aber schon exakt sitzen, weshalb beim online shoppen ohne Anprobe immer ein Risiko besteht. Nicht nur Kleider- auch Schuhgrößen sind auf Durchschnittskörper und Füße berechnet. Es kann immer sein, dass ein Schuh zwar die richtige Größe hat, aber trotzdem zu eng, zu weit oder einfach unbequem ist. Deswegen sollte man nicht vergessen, dass man beim online shoppen die Schuhe selbst zurücksenden und manchmal auch die Kosten dafür übernehmen muss. Seit 2014 muss ein Händler, laut EU-Verbraucherrechte-Richtlinie, bei einem Warenwert von über 40 Euro die Portokosten nicht mehr automatisch übernehmen. Am wenigsten Probleme beim Schuhe kaufen auf Rechnung, einer Retoursendung und dem Rückporto gibt es bei großen Anbietern wie Zalando oder Amazon, die freiwillig auf ihr Recht verzichten. Möchte man lieber woanders Schuhe im Internet kaufen, sollte man unbedingt die Widerrufserklärung im Kaufvertrag suchen und genau durchlesen. Dort steht, ob der Verkäufer das Rückporto übernimmt oder nicht. Vergisst er diese Nennung dort, muss er automatisch die Kosten für eine Rücksendung übernehmen. Die Widerrufserklärung gilt 14 Tage ab Erhalt. Das heißt, auch wenn das Schuhe Kaufen online schon passiert ist, zählt das Datum der Zustellung der schriftlichen Erklärung. Beim Schuhe Kaufen auf Rechnung muss der Käufer auch unbedingt beachten, wann der Händler das Porto für die Rücksendung nicht bezahlen muss. Auch wenn der Warenwert 40 Euro unterschreitet und das schriftlich festgelegt ist, ist der Händler von dieser Pflicht befreit, wenn die Ware noch nicht bezahlt wurde. Hier zählt der Einzelwert eines Artikel und nicht der Gesamtbestellwert.