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in Streik der Piloten, die Vollsperrung eines Terminals und auch ein starkes Unwetter – das alles sind Gründe, warum Flüge ausfallen. Flugausfälle sind für den Passagier immer ein Ärgernis, aber die Fluggäste haben Rechte, sie können sich wehren.
Wer ist der erste Ansprechpartner?
Als Passagier mit gepacktem Koffer auf dem Flughafen zu stehen und zu erfahren, dass es Flugausfälle gibt, ist mehr als ärgerlich. Der erste Ansprechpartner bei Flugausfällen ist immer die jeweilige Airline, bei der der Flug gebucht wurde. Wenn es zum Streik mit der Fluggesellschaft kommt, dann ist ein Mediator, also ein Streitschlichter bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr die nächste Anlaufstelle. Kommt es zu keiner Einigung, dann bleibt nur der Gang zu einem Anwalt.
Welche Rechte hat der Fluggast?
Verspätet sich der gebuchte Flug um mindestens fünf Stunden oder fällt komplett aus, dann haben die Passagiere zwei Möglichkeiten: Sie können von der Airline verlangen, auf einem anderen Weg an den Zielort gebracht zu werden, oder sie lassen sich den Preis für das Ticket erstatten. Fällt die Entscheidung auf die erste Variante, dann kann die Airline einen späteren Flug anbieten oder den Passagier auch mit der Bahn befördern.
Welche Kosten muss die Fluggesellschaft übernehmen?
Nach einer Verordnung der EU muss eine Airline Betreuungsleistungen anbieten, wenn sich ein Flug verspätet oder annulliert wird. Dazu gehört die Versorgung mit Essen und Getränken während der Wartezeit, eine Übernachtung im Hotel, wenn notwendig, sowie zwei kostenfreie Telefonate, Faxe oder Mails.