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Alles was Sie über 450 Euro Jobs wissen müssen
Für viele Menschen reicht das normale Einkommen nicht aus, um damit über die Runden zu kommen. Deshalb haben immer mehr...
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ür viele Menschen reicht das normale Einkommen nicht aus, um damit über die Runden zu kommen. Deshalb haben immer mehr sogenannte 450 Euro Jobs. Das Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt unangetastet steuerfrei. Dabei ist es völlig egal, wie viel Sie mit Ihrer Hauptarbeit verdienen. Sie können auch mehrere Minijobs haben, so lang das Einkommen insgesamt unter 450 Euro bleibt. Wird diese Grenze jedoch in mehr als zwei Monaten im Jahr überschritten, gilt Ihre Beschäftigung nicht mehr als geringfügig.
Die Fakten zu 450 Euro Jobs auf einen Blick:
- Auch für geringfügig Beschäftige muss der Mindestlohn gezahlt werden.
- Minijobs sind grundsätzlich auch rentenversicherungspflichtig, 3,7 Prozent des Gehalts gehen an die Rentenkasse. Im Gegenzug erhalten sie die vollen Ansprüche auf Leistungen der Rentenversicherung. Eine Freistellung dieser Zahlung ist jedoch möglich, so dass Sie sich das volle Gehalt auszahlen lassen können.
- Krankenversichert ist man mit einer geringfügigen Beschäftigung nicht.
- Der Minijob darf die Hauptarbeitsstelle nicht beeinflussen, ansonsten ist Ihr Arbeitgeber dazu befugt, den 450 Euro Job zu verbieten.
- Die nach dem Arbeitsgesetz erlaubte Wochenarbeitszeit von 48 Stunden darf nicht überschritten werden.
- Wer ALG I erhält, muss seine Beschäftigung melden. Es wird Ihnen ein Freibetrag von 165,- Euro zugesprochen. Arbeitet man mehr als 15 Stunden die Woche, gilt diese nicht mehr als geringfügig und es besteht kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld.
- Hartz IV Empfänger haben nur einen Freibetrag von 100,- Euro und dürfen zusätzlich 20 % der verbliebenen 350,- Euro behalten. Den Rest bekommt die Arbeitsagentur.