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irmen, die gutes Fachpersonal suchen, greifen oft zu den modernen Medien und stellen ihre Jobanzeige online. In vielen Portalen kann der Arbeitgeber einen Job posten. Was soll in der Anzeige stehen, um möglichst viele Bewerber für die Stelle zu bekommen?
Tipp 1: Leistungsgerechte Vergütung
Firmen, die Stellenangebote ausschreiben, sollten den Interessierten ein gutes Gehalt anbieten. In manchen Fällen ist dies auch an gute Leistung gekoppelt, z.B. in Form eines Bonus. Zahlungen von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen sind weiter attraktive Gründe für die Annahme des Stellenangebots.
Tipp 2: Aufstiegschancen und Fortbildungen
In der Jobanzeige wird in manchen Fällen mit einer Aufstiegschance geworben. Auch weiterführende Kurse oder die Teilnahme an Fortbildungen sind ein guter Grund sich auf die Anzeige: 'Mitarbeiter gesucht' zu bewerben.
Tipp 3: Flexible Arbeitszeiten
Unternehmen, die Stellenangebote ausschreiben, werben oft mit flexiblen Arbeitszeiten oder Gleitzeit. Dies ist vor allem für Familien ein Anreiz, da Mütter und Väter dabei die Möglichkeit haben, ihr Kind zur Betreuung zu bringen und flexibler reagieren können.
Tipp 4: Größe des Betriebs & Betriebsklima
Ein weiterer Aspekt, der viele verleitet sich auf eine Jobanzeige zu bewerben, ist die Größe des Betriebs. Kleinere Unternehmen mit flachen Hierarchien punkten oft mit einem guten Betriebsklima. Dies in der Stellenanzeige herauszustellen lohnt sich auf jeden Fall bei der Suche nach qualifiziertem und motiviertem Personal.
Tipp 5: Familienfreundliches Unternehmen
Werden Mitarbeiter gesucht, haben Betriebe, die Ihre Familienfreundlichkeit betonen, oft bessere Chancen bei der Kandidatensuche. Denn viele Arbeitnehmer haben Familie und schätzen einen Arbeitgeber, der Verständnis zeigt für unerwartete Ereignisse wie die Krankheit eines Kindes, kurzfristige Urlaubsplanänderungen usw. Ein flexibler Betrieb unterstützt die Mitarbeiter und wird damit zu einem attraktiven Arbeitgeber.
Für Unternehmen, die einen Job posten, ist die Ungleichbehandlung von Kandidaten aufgrund von Faktoren wie etwa Alter, Geschlecht, Behinderung, Religion oder sexuelle Identität verboten.