Feuerwerk kaufen – das muss man wissen

In der Silvesternacht schießt man Feuerwerkskörper in den nächtlichen Himmel, um das alte Jahr zu verabschieden und das kommende gebührend zu empfangen. Der dazugehörende Lärm aus Böllern soll die bösen Geister abwehren. Leider sind die traditionellen Feuerwerke zum Jahreswechsel oft aus Feinstaubgründen verboten. In Hannover, Göttingen, Düsseldorf und Dortmund ist das Zünden von Raketen in der Altstadt zu Silvester nicht erlaubt. Um das Unfallrisiko zu senken, sollte man bereits beim Feuerwerk kaufen ein paar wichtige Punkte beachten und nicht nur nach der Effektdauer auswählen.
Woran erkenne ich geprüfte Feuerwerkskörper?
Geprüfte Produkte sind an einem CE-Zeichen und einer Registriernummer zu erkennen. In Deutschland geprüftes Feuerwerk trägt die Kennnummer 0589 der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Beim Feuerwerk kaufen sollte man auch auf die die Feuerwerksklasse achten. Nach der Kennnummer der BAM folgt auf dem Artikel die Kategorie-Kennzeichnung F1 oder F2 und eine fortlaufende Nummer. F2 ist die Feuerwerksklasse für Raketen, Batterien oder Knallkörper.
Wann kann man Feuerwerk kaufen?
Feuerwerkskörper sind jährlich nur vom 28.12. bis zum 31.12. erhältlich, also kurz vor Silvester. Außerdem dürfen sie nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Knallerbsen und -bonbons, Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen fallen übrigens in die Klasse F3. Diese Produkte dürfen das ganze Jahr hindurch verkauft und benutzt werden. Auch von Kindern ab 12 Jahren.
Was sind Polenböller?
So genannte “Polenböller” gelten in Deutschland als Synonym für nicht zugelassene Knallkörper mit besonderer Sprengkraft. Vor allem werden sie in Polen gekauft, wo Pyrotechnik das gesamte Jahr erhältlich ist – daher kommt wohl auch der Begriff. Er ist indes irreführend: 80 Prozent aller Knallkörper werden vor allem in China gefertigt.
Sicherheit geht vor
Abgesehen vom Feinstaub, der alle Jahre wieder nach dem Feuerwerk für dicke Luft sorgt, ist die Lautstärke ein großes Problem. Gefährlich wird es für die Ohren, wenn man sich nicht weit genug entfernt hat. Die Schutzverpackung erst kurz vor Verbrauch entfernen und aus geeigneten, gut gesicherten Flaschen abfeuern. Niemals ein Feuerwerk in der Hand entzünden.

